Viktorgasse 14, 1040 Wien gutachten@bewertungsinstitut.at Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gerichtssachverständige

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger  ·  Fachgebiete 94.15 und 94.17  ·  eingetragen unter Leweda bis 07.04.2031

Verlassenschaft und Erbteilung

Bewertung von Nachlassliegenschaften als Grundlage für Inventar, Erbteilung und Pflichtteilsberechnung — für Notariate, Gerichtskommissäre und Erben.

Kurz gefasst: Im Verlassenschaftsverfahren ist der Wert einer Liegenschaft in mehreren Zusammenhängen maßgeblich — für das Inventar, für die Aufteilung unter mehreren Erben und für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Bewertungsstichtag ist grundsätzlich der Todestag. Wo Erben unterschiedliche Interessen verfolgen, ist eine unabhängige, gerichtlich zertifizierte Bewertung regelmäßig der einzige Weg zu einer tragfähigen Einigung.

Wozu die Bewertung dient

  • Inventar — die Liegenschaft ist mit ihrem Wert aufzunehmen
  • Erbteilung — wenn ein Erbe die Liegenschaft übernimmt und die übrigen ausbezahlt werden
  • Pflichtteil — der Anspruch bemisst sich nach dem Wert des Nachlasses
  • Anrechnung von Schenkungen — bei Vorempfängen zu Lebzeiten
  • Abgabenrechtliche Zwecke — soweit ein Wertnachweis gegenüber der Behörde erforderlich ist

Der Stichtag ist entscheidend

Anders als bei einer Verkaufsbewertung ist nicht der heutige Wert maßgeblich, sondern der Wert zum Todestag. Bei länger zurückliegenden Todesfällen bedeutet das eine rückwirkende Bewertung: Der Markt zum Stichtag ist zu rekonstruieren, spätere Wertentwicklungen bleiben außer Betracht. Das ist methodisch anspruchsvoller als eine aktuelle Bewertung und sollte bei der Terminplanung berücksichtigt werden.

Für Notariate und Gerichtskommissäre

Bewertungen im Verlassenschaftsverfahren werden in der Struktur erstattet, die im Verfahren gebraucht wird: stichtagsbezogen, mit offengelegter Herleitung und in einer Form, die auch gegenüber widerstreitenden Erben Bestand hat. Der Fertigstellungstermin wird bei Auftragserteilung zugesagt — im Verlassenschaftsverfahren hängen daran Fristen.

Wenn sich die Erben nicht einig sind

Der häufigste Anlass für ein Gutachten ist der Streit über den Übernahmepreis. Ein von allen Beteiligten gemeinsam beauftragtes Gutachten ist der kostengünstigste Weg: Es kostet einen Bruchteil eines streitigen Verfahrens und wird von beiden Seiten akzeptiert, wenn die Beauftragung gemeinsam erfolgt ist. Auf Wunsch werden alle Beteiligten zur Befundaufnahme geladen.

Anfrage

Erste Einschätzung, kostenfrei

Für eine Ersteinschätzung genügen Objektart, Adresse und Zweck der Bewertung.