Kurz gefasst: Die Marktwerteinschätzung ist eine fundierte Indikation des erzielbaren Marktwerts auf Basis von Lage, Objektzustand und Vergleichsdatenlage. Sie ist kein Gutachten und nicht dafür bestimmt, bei Gericht, Abgabenbehörde oder Kreditinstitut vorgelegt zu werden. Wo ein solcher Nachweis benötigt wird, ist das Verkehrswertgutachten der richtige Weg.
Wofür sie gedacht ist
- Verkaufsüberlegung — was ist realistisch erzielbar, bevor Sie sich entscheiden
- Kaufpreisprüfung — ist der geforderte Preis marktgerecht
- Erste Orientierung bei Erbteilung — bevor entschieden wird, ob ein Gutachten nötig ist
- Bestandsüberblick — für Eigentümer mehrerer Objekte
- Vorbereitung einer Finanzierung — als eigene Einschätzung, nicht als Bankunterlage
Wofür sie nicht gedacht ist
Eine Einschätzung ist kein Beweismittel. Sie ersetzt kein Gutachten im Verlassenschafts- oder Aufteilungsverfahren, sie genügt nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sie wird von Kreditinstituten nicht als Bewertungsgrundlage akzeptiert. Wer sie dort einsetzt, verliert Zeit und muss zweimal zahlen.
Deshalb wird bei jeder Anfrage zuerst geklärt, wofür der Wert gebraucht wird — und im Zweifel zur Stufe 2 geraten, auch wenn das für uns der aufwendigere Weg ist.