Viktorgasse 14, 1040 Wien gutachten@bewertungsinstitut.at Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gerichtssachverständige

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger  ·  Fachgebiete 94.15 und 94.17  ·  eingetragen unter Leweda bis 07.04.2031

Portfoliobewertung

Bewertung ganzer Liegenschaftsbestände, österreichweit — in beiden Leistungsstufen, mit einheitlicher Methodik und konsolidierter Auswertung über alle Objekte.

Kurz gefasst: Die Bewertung eines Portfolios ist keine eigene Tiefenstufe, sondern eine Frage des Umfangs. Beide Stufen sind auf Bestände anwendbar: die Bestandsübersicht als Wertindikation je Objekt für Ihre eigene Steuerung, die Portfoliobewertung als Einzelgutachten je Objekt samt konsolidierter Auswertung, wenn der Wert gegenüber Dritten belegt werden muss.

Zwei Stufen, zwei Umfänge

EinzelobjektPortfolio
Stufe 1
für Ihre eigene Entscheidung
Marktwerteinschätzung
Wertindikation zu einem Objekt
Bestandsübersicht
Wertindikation je Objekt, konsolidiert dargestellt
Stufe 2
zum Nachweis gegenüber Dritten
Verkehrswertgutachten
Vollgutachten nach LBG
Portfoliobewertung
Gutachten je Objekt zuzüglich konsolidierter Auswertung

Wofür Bestände bewertet werden

  • Kreditinstitute — periodische Überprüfung wohnwirtschaftlicher Sicherheiten über einen Bestand hinweg
  • Hausverwaltungen und institutionelle Eigentümer — Wertfortschreibung, Investitionsplanung, Verkaufsvorbereitung
  • Verlassenschaften mit mehreren Objekten — einheitliche Bewertung als Grundlage der Erbteilung
  • Insolvenz- und Masseverwaltung — Bewertung des Liegenschaftsvermögens zur Verwertungsvorbereitung
  • Gesellschaftsrechtliche Anlässe — Anteilsbewertung, Einbringung, Umgründung, soweit Wohnliegenschaften betroffen sind
  • Bilanzierung — Bewertung des Anlagevermögens nach Abstimmung mit der Steuerberatung

Was bei Beständen anders ist

Der methodische Unterschied liegt nicht im einzelnen Objekt, sondern in der Einheitlichkeit. Werden zehn Objekte von zehn Bewertern zu zehn Stichtagen mit unterschiedlichen Ansätzen bewertet, ist die Summe wertlos — Abweichungen zwischen den Objekten lassen sich dann nicht mehr als sachliche Unterschiede lesen, sondern nur als Methodenrauschen.

Deshalb gilt bei Portfolios durchgehend: ein Bewertungsstichtag für alle Objekte, dieselben Ansätze für Kapitalisierungszinssatz, Restnutzungsdauer und Bewirtschaftungskosten, dieselbe Systematik bei der Verfahrenswahl — und eine Auswertung, die Abweichungen erklärt, statt sie zu glätten.

Ergebnis

  • Objektblätter — je Objekt Befund, Verfahren, Herleitung und Wert
  • Konsolidierte Übersicht — Gesamtwert, Verteilung nach Objektart, Lage und Baualter
  • Auffälligkeiten — Objekte mit erhöhtem Instandhaltungsbedarf, mietrechtlichen Beschränkungen oder rechtlichen Belastungen
  • Methodendokumentation — die für alle Objekte einheitlich verwendeten Ansätze, offengelegt und begründet

Gemischte Portfolios

Die gerichtliche Zertifizierung umfasst die Fachgebiete 94.15 und 94.17 — Wohnliegenschaften, gemischt genutzte Liegenschaften, Wohnungseigentumsobjekte und die zugehörigen Baugründe. Enthält ein Bestand darüber hinaus reine Gewerbe-, Betriebs- oder Sonderliegenschaften, werden diese nicht als zertifizierter Sachverständiger bewertet.

Für solche Bestände sieht Punkt 2.2 der Standesregeln den geordneten Weg vor: Der Auftraggeber wird über den Umfang der eigenen Sachkompetenz informiert, und für die betroffenen Objekte wird die Beiziehung eines Sachverständigen des einschlägigen Fachgebiets vorgeschlagen. Diese Beiziehung wird auf Wunsch koordiniert — die einheitliche Methodik und die konsolidierte Auswertung über den gesamten Bestand bleiben dabei erhalten.

Für Sie ändert das nichts am Ablauf, wohl aber an der Belastbarkeit: Ein Gutachten, das ein Objekt außerhalb des Zertifizierungsumfangs mitbewertet, wäre insoweit angreifbar.

Noch festzulegen Ab welcher Objektanzahl gilt ein Bestand als Portfolio, Honorarmodell (Pauschale je Objekt, degressiv nach Bestandsgröße oder Gesamtpauschale), typische Bearbeitungsdauer je Bestandsgröße, Format der Übergabe.

Anfrage

Erste Einschätzung, kostenfrei

Für eine Ersteinschätzung genügen Objektart, Adresse und Zweck der Bewertung.